Belegexemplar, Druckerei, Werbelexikon, Marketing von A bis Z, Lexikon - Werbeagentur wmk für Mühldorf, Altötting, Töging, Erding, Traunstein, Trostberg, Chiemsee, Burghausen, Burgkirchen

Belegexemplar

Belegexemplare für Druckerzeugnisse und mehr.


Definition von Belegexemplar.

Ein Belegexemplar, auch Belegmuster genannt, ist in der Werbebranche ein Nachweis über eine erbrachte Leistung gegenüber dem Auftraggeber. Dies kann zum einen ein Exemplar eines Druckerzeugnisses sein oder auch eine Anzeige in einer Zeitung.

Für welche Aufträge gibt es Belegexemplare?

Belegexemplare für Druckaufträge direkt aus der Druckerei.

Druckaufträge: Sie erhalten Belegexemplare, auf Ihren Wunsch hin, bei Druckaufträgen für Flyer, Faltblätter, Broschüren, Briefbogen, Visitenkarten etc. ausgehändigt. Auf Wunsch können mehrere Adressen in Deutschland für die Zusendung von Belegexemplaren angegeben werden. Je Druckauflage und Druckmedium könnten ggf. die Portokosten für die Zusendung durch die Druckerei entstehen. Diese werden aber direkt bei Ihrer Anfrage mitgeteilt und bedürfen Ihrer Freigabe.

Belegexemplare für Zeitungsanzeigen direkt aus dem Medienhaus.

Anzeigenschaltungen: Sie erhalten Belegmuster Ihrer Anzeige in Tageszeitungen, auch bekannt als Streifbandzeitung, Zeitschriften oder Magazine auf Wunsch direkt vom zuständigen Medienhaus kostenlos zugeschickt. Sofern Kosten für den Versand entstehen sollten, würden Ihnen die Verlage dies vorab mitteilen.

Entstehen Kosten für den Versand von Belegexemplaren?

Grundsätzlich sind Belegmuster bzw. Belegexemplare kostenlos, da es sich um den Beleg des von Ihnen beauftragten Mediums handelt. Sofern Kosten entstehen würden, müssen diese vorab mit Ihnen abgeklärt und freigegeben werden.

vgl. Quelle: Gabler Lexikon Marketing.

Zurück zum Lexikon

Hier gelangen Sie wieder zurück zur Übersicht unseres Werbelexikons.

ZUM WERBELEXIKON

Sie haben Interesse an Belegexemplaren? Dann kontaktieren Sie uns.